Wissenswertes zur Pensionierung u. KESB (Kindes u. Erwachsenenschutzbehörde)

 

     Frühzeitige- bzw. ordentliche Pensionierung:

  • vorzeitige Pensionierung: Wer will, kann sich heute bereits mit 58 pensionieren lassen und zu dem Zeitpunkt auch sein PK-Kapital ganz oder teilweise als Rente o. Kapital beziehen. Hier gilt: unbedingt PK bzw. BVG-Reglement seines Arbeitgebers konsultieren!
    Eine interessante Möglichkeit kann auch eine schrittweise Reduzierung des Arbeitspensums ab 58. Altersjahr sein und dabei jedoch über das ordentliche Pensionierungsalter bis Alter 70 Teilzeit zu arbeiten (viele Betriebe/Unternehmen nutzen - übrigens je länger je mehr - die Erfahrung und das Wissen älterer Mitarbeiter).

    Ordentliche Pensionierung: Eintritt in den Ruhestand beginnt für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. der Ständerat beschloss 2015, das Frauenrentenalter auch auf 65 Jahre anzuheben (aus Gründen der finanziellen Probleme der AHV). Momentan liegt noch kein Beschluss vor.

  • Seit dem 01.01.2013 ist die KESB (Kindes- u. Erwachsenenschutzbehörde) in Kraft. Die Patientenverfügung u. der Vorsorgeauftrag sind wichtige Bestandteile von diesem neuen Gesetz. Wenn Sie selber bestimmen möchten, wer was entscheiden darf (falls Sie entscheidungsunfähig sind und deshalb von dritter Seite medizinische Massnahmen angeordnet werden) dann sollten Sie unbedingt einen entsprechenden Vorsorgeauftrag sowie eine Patientenverfügung anfertigen bzw. anfertigen lassen.
  • In diesem Zusammenhang berate ich Sie gerne und und kann Ihnen auch entsprechende Vorlagen zur Verfügung stellen o. auch Adressen bekannt geben.

 

 

"Vertrauen Sie meiner langjährigen Erfahrung"